Diese Mehrbelastung kann nicht mit der üblichen Belastung bzw. Benützung der Infrastruktur durch die übrigen Bewohner, längerfristigen Mieter oder Angestellte eines stillen Bürogewerbes verglichen werden, denn diese sind über längere Zeit dort wohnhaft oder angestellt, womit eine gewisse Bekannt- bzw. Vertrautheit entsteht (oben, E. 2.3.3.3). Ebenso wenig lässt sich diese Belastung nicht mit der Anwesenheit von persönlich bekannten Freunden und Verwandten vergleichen, die sich immer auch gegenüber dem an einer Stockwerkeinheit dinglich oder obligatorisch berechtigten Gastgeber verpflichten.