grund von unkundigen und unbehenden Airbnb-Mietern beschädigt wird. Es kann aber den übrigen Stockwerkeigentümern nicht zugemutet werden, dass sie anteilmässig für Schäden aufkommen müssen, die aufgrund der erwerbsmässigen Beherbergung von Gebäudefremden durch die berufungsklägerische Tochter entstehen (ob und wie diesem Umstand abgeholfen werden kann, ist unten, E. 2.3.3.5.3, zu beleuchten).