den- und Klientenverkehr[s]» liegen (oben, E. 2.3.1). Es ist nachvollziehbar, wenn sich Bewohner einer Stockwerkeigentümergemeinschaft gehobenen Ausbaustandards gestört fühlen können, wenn sie wechselnden, fremden Personen in sensiblen, der Privatsphäre zurechenbaren Infrastrukturbereichen wie der Sauna oder dem Schwimmbad begegnen.