Ebenfalls untauglich ist das damit zusammenhängende berufungsklägerische Vorbringen, Stansstad selbst sei keine vom Tourismus geprägte Ortschaft. Dies trifft zwar an sich und für Stansstad zu, indes ist das – unzweifelhaft tourismusrelevante – Luzern geographisch und verkehrstechnisch derart nahe, sodass Stansstad einen geeigneten Ort darstellt, um Tagesausflüge nach Luzern bzw. allgemeiner in den Raum Vierwaldstättersee/Zentralschweiz zu unternehmen.