2.3.3.3 (Frage der Relevanz allfälliger Emissionen) Aus dem Protokoll der Versammlung vom 22. Juni 2015 geht hervor, dass sich Anwesende gestört gefühlt hätten durch «fremde Leute und Autos, Benützung der Infrastruktur wie Schwimmbad, Sauna, Fitnessraum, Dachterrasse, Cheminée und Waschküche etc.», zudem seien «die Leute» nicht darüber orientiert, «wie mit der Infrastruktur umzugehen» sei. Der Berufungskläger bestreitet nicht, dass diese Aussagen getätigt wurden (soeben, E. 2.3.2).