2.3.3 (Im vorliegenden Fall) 2.3.3.1 (Überblick) Im vorliegenden Fall sind im Grossen und Ganzen vier Themenfelder umstritten: Zunächst, ob es sich bei einer kurzfristigen und unregelmässigen Vermietung überhaupt um eine erwerbsmässige Beherbergung handelt (nachfolgend E. 2.3.3.2). Sodann, ob mögliche Emissionen, die von kurzfristigen und unregelmässigen Mietern ausgehen können, überhaupt bedeutsam sind (nachfolgend E. 2.3.3.3). Ferner ist umstritten, ob eine Nutzungseinschränkung, wie von 13 I 25