Unter Ziff. I («Benutzungsordnung»), dortige lit. A («Die Benutzung der im Sonderrecht stehenden Räume und Einrichtungen»; zit. als «I./A./[Ziff.]»), sind sodann vier Ziffern für den vorliegenden Fall erwähnenswert, zunächst Ziff. 1, «Grundsatz» (dortige S. 3):