Die im berufungsklägerischen Sonderrecht stehenden Stockwerkanteile Nrn. Szzz und Sxxx, GB Stansstad, sind im Begründungsakt wie folgt umschrieben (lit. B, S. 7 Ziff. 23 f.): - «2-Zimmer-Wohnung im 4. Obergeschoss», bestehend aus «Wohn- und Schlafraum, Bad/WC, Küchennische und Kellerabteil im Untergeschoss.» - «4½-Zimmer-Wohnung im 4. Obergeschoss», bestehend aus «Wohn/Essraum, 3 weitere Zimmer, Küche, Bad/WC, sep. WC, Abstellraum und Kellerabteil im Untergeschoss.»