Die Berufungsbeklagte bestreitet die berufungsklägerischen Vorbringen: Man könne die Reglementsänderung nicht losgelöst von der konkreten Situation betrachten, d.h. der Airbnb-Be- wirtschaftung der berufungsklägerischen Tochter. Ein Reglement dürfe Nutzungsbeschränkungen vorsehen, soweit das Sonderrecht des Stockwerkeigentümers in seinem Wesensgehalt nicht ausgehöhlt werde, was vorliegend nicht der Fall sei, denn eine normale, auch befristete, Vermietung sei hiervon nicht betroffen.