«1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten für das begründete Urteil betragen Fr. 3ʻ200.– (inkl. Auslagen). Sie gehen ausgangsgemäss zulasten des Klägers, werden dem klägerischen Kostenvorschuss von Fr. 3ʻ200.– entnommen und sind bezahlt. 3. Der Kläger wird verpflichtet, der Beklagten intern und direkt eine Parteientschädigung von Fr. 7ʻ717.25 (Honorar Fr. 7ʻ000.–, Auslagen Fr. 145.60 sowie Mehrwertsteuer Fr. 571.65) zu bezahlen. [4. Zustellung dieses Urteils erfolgt an: …]» C. Mit Berufung vom 21. März 2017 beantragte der Berufungskläger: