«Herr S.___ [Anm.: Mitglied der Verwaltung] erläutert das Reglement, das unter Ziff. 3 lit. a + b eine unbefristete Vermietung der Objekte vorsieht. Da [die berufungsklägerische Tochter] Frau A.___ Ihre Wohnung im Internet ausschreibt und in letzter Zeit wildfremde Leute im Haus anzutreffen sind, wurde der Antrag gestellt, das Reglement entsprechend mit oben erwähntem Text zu ergänzen. Die Anwesenden melden sich zu Wort und schildern die Problematik einer solchen Vermietung (fremde Leute und Autos, Benützung der Infrastruktur wie Schwimmbad, Sauna, Fitnessraum, Dachterrasse, Cheminée und Waschküche etc.).