Die Honorarnote betreffend den Zeitraum von Juli bis November 2017 ist wie folgt anzupassen: Ermessensweise wird das Honorar ab dem Posten «16.10.2017 Entwurf Rechtschrift» übernommen, zum gesetzlich zulässigen Stundensatz von Fr. 220.–, was aufgerundet drei Stunden bzw. Fr. 660.– ergibt (von gesamthaft 13:55 Stunden). Hierzu ist (ermessensweise) ein Drittel des gesamten Aufwandes (⅓ x Fr. 105.30 = Fr. 35.10) sowie die hierauf und auf das anrechenbare Honorar fällige MWSt. (8 % x Fr. 695.10 = Fr. 55.60) hinzuzurechnen. Für den Zeitraum von 16. Oktober bis 31. Dezember 2017 beträgt die unentgeltliche Rechtspflege somit Fr. 750.70.