Es ist bereits hier anzumerken, dass der Beschwerdeführer zwar vorbringt, er habe «den Tempomat anhand der angenommenen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h eingestellt» (Beschwerde, Ziff. 5 S. 4). Der Beschwerdeführer mag zwar einen Tempomaten eingestellt haben, jedoch offensichtlich nicht auf 100 km/h, sondern darüber, ansonsten er nicht mit 112 km/h vor bzw. 108 km/h nach Abzug der Sicherheitsmarge hätte geblitzt werden können.