Gemäss Anzeige der Kantonspolizei Uri vom 6. Februar 2017, die dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Uri vom 10. Februar 2017 zugrunde lag, wurde eine Geschwindigkeit von 112 km/h gemessen bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 80 km/h, was nach Abzug der Toleranz von 4 km/h eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 28 km/h ergab. Die Verhältnisse waren, gemäss Anzeige, «Autostrasse, beleuchteter Tunnel, nass». Zudem lagen der Anzeige die Erhebungsakten mitsamt Lichtbildern bei. Das Kerngeschehen – die Fahrt mit überhöhter Geschwindigkeit im Flüelertunnel – wird vom Beschwerdeführer nicht bestritten.