Unvollständiges Beschriften der Fahrtschreiber-Einlageblätter (begangen am 10. März 2015 in Kriens LU); 5. Vorfall: Nichtgewähren des Vortritts bei der Einfahrt in den Kreisverkehrsplatz gegenüber einem im Kreis von links kommenden Fahrzeug (begangen am 21. Juni 2015 am Bundesplatz in Luzern).