HELEN KELLER / DANIELA THURNHERR, Schweizerisches Bundesstaatsrecht, 9. A. 2016, Rz. 812 mit Hinweisen). In besagter Verfügung wurde gegen den Beschwerdeführer ein einmonatiger Warnungsentzug des Ausweises verhängt. Diese Gesamtmassnahme erfolgte wegen folgender Vorfälle (vgl. Verfügung vom 14. August 2015, Ziff. 1 S. 2):