Die Beschwerde hat binnen 20 Tagen seit der Zustellung schriftlich und begründet zu erfolgen (Art. 12 Abs. 3 Vereinbarung VSZ). Die Beschwerde vom 25. Juli 2017 wurde fristgerecht eingereicht und entspricht den Formanforderungen. Die formellen Voraussetzungen sind erfüllt, womit auf die Beschwerde einzutreten ist.