H. Anlässlich der mündlichen Verhandlung vom 26. Februar 2018 wurde der Beschwerdeführer persönlich angehört. Die Parteien hielten im Wesentlichen an ihren Anträgen und Begründungen fest. I. Im Anschluss an die mündliche Verhandlung beriet das Verwaltungsgericht, Verwaltungsabteilung, die Streitsache in Abwesenheit der Parteien. Auf die Parteiausführungen wird, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 5 I 19 Erwägungen: