«1. Der Einsprache-Entscheid vom 4. Juli 2017 ist aufzuheben und das Administrativverfahren NW_xxxxx /2017_yyyyy ohne Erlass einer Administrativmassnahme einzustellen. 2. Eventualiter ist Ziff. 2 und 3 des Einsprache-Entscheids vom 4. Juli 2017 aufzuheben und ein Entzug des Führerausweises gestützt auf Art. 16b Abs. 2 lit. a SVG für die Dauer von einem Monat ab 20. April 2017 zu verfügen. 4 I 19