halten der täglichen Ruhezeit, Nichtmitführen der übrigen mitzuführenden Einlageblätter sowie Nichtgewähren des Vortritts bei der Einfahrt in den Kreisverkehrsplatz mit Unfallfolge; mittelschwere Widerhandlung. Sämtliche dieser Verfügungen sind rechtskräftig. B. Der Beschwerdeführer überschritt am 13. Januar 2017, um 01.02 Uhr morgens, mit dem Lieferwagen NW XY in Flüelen UR, Autostrasse A4, im Flüelertunnel die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 28 km/h (nach Abzug der Sicherheitsmarge von 4 km/h).