Dezember 2012; Gesamtmassnahme wegen grober Verkehrsregelverletzung durch Nichteinhalten eines genügenden Abstandes beim Hintereinanderfahren sowie wegen zweimaligen Überschreitens der signalisierten Höchstgeschwindigkeit; schwere Widerhandlung; - Verfügung vom 14. August 2015: Warnungsentzug des Ausweises vom 1. bis 31. Oktober 2015;