A. Gegen den Beschwerdeführer wurden zwischen 2010 und 2016 folgende Massnahmen ausgesprochen: - Verfügung vom 5. Februar 2010: Verwarnung; Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit; leichte Widerhandlung; - Verfügung vom 2. Juli 2010: Warnungsentzug des Ausweises vom 31. Juli bis 30. Oktober 2010; Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; schwere Widerhandlung; - Verfügung vom 23. August 2011: Warnungsentzug des Ausweises vom 3. September 2011 bis 2. Dezember 2012;