Jeder Stimmberechtigte kann problem- und häufig auch kostenlos die jeweiligen Standpunkte mitsamt deren Begründung nachvollziehen und sich im Internet weitere Informationen verschaffen. Mithin kann sich der Stimmbürger, dank den ihm zur Verfügung stehenden Informationskanälen, frei und nach reiflicher Abwägung eine eigene Meinung und einen eigenen Willen bilden. Vor diesem Hintergrund erscheint die streitbefangene Abstimmungsbotschaft lediglich als ein Informationsmittel unter mehreren, wodurch die Verletzung der Abstimmungsfreiheit geheilt wird.