Stimmbürger verletzt (Art. 34 BV). In diesem Punkt ist die Beschwerde begründet. Indes sind Abstimmungsbotschaften nur ein (einziges) Informationsmittel im Vorfeld einer Abstimmung. Es zeigt sich, dass die Abstimmungsvorlage in den Printmedien und an Podiumsdiskussionen breit diskutiert wurde und wird. Dabei kommen genauso befürwortende wie ablehnende Stimmen zu Wort. Jeder Stimmberechtigte kann problem- und häufig auch kostenlos die jeweiligen Standpunkte mitsamt deren Begründung nachvollziehen und sich im Internet weitere Informationen verschaffen.