4.5 (Zwischenfazit) Es zeigt sich, dass sowohl in den Printmedien als auch an öffentlich zugänglichen Podiumsdiskussionen und im Internet beide Standpunkte hinlänglich wahrgenommen werden können. 5. (Zusammenfassung) Zusammengefasst ergibt sich, dass die Abstimmungsbotschaft nicht den von Verfassungs wegen an sie gerichteten Anforderungen entspricht. Sie verletzt die Gebote der Vollständigkeit und der Verhältnismässigkeit. Der Regierungsrat des Kantons Nidwalden hat mit seiner Abstimmungsbotschaft zur Volksabstimmung vom 26. November 2017 die durch die Bundesverfassung geschützte Abstimmungsfreiheit der Nidwaldner Stimmbürger verletzt (Art.