vgl. dortige S. 3). Die zweifache, typographisch identische Aufführung der Kernbotschaften rahmt die Ausführungen zum Abstimmungsgegenstand ein, bilden mithin beinahe Vorwort wie Schlusswort der Abstimmungsbotschaft (S. 4, zu Beginn von «Das Wichtigste in Kürze», und S. 15, am Ende der «Zusammenfassung»). Eine derartige, beinahe plakative Hervorhebung in zweifacher Ausführung ist einerseits nicht erforderlich und befindet sich andererseits in einem krassen Missverhältnis zu der wenig prominent gesetzten und deskriptiv ausgeführten Minderheitsmeinung der Gegnerschaft.