Zwar wird in der Abstimmungsbotschaft – wie der Beschwerdegegner zutreffend aufführt – an drei Stellen darauf hingewiesen, dass die Abstimmungsvorlage vom 26. November 2017 Gegner kennt. Diese Passagen befinden sich aber unauffällig im Fliesstext, ohne Hervorhebung und über die ganze Abstimmungsbotschaft verteilt. Eine eigene Seite mit gesammelten gegnerischen Argumenten findet sich nicht.