O., S. 933). Doch selbst wenn sich in der Abstimmungsbotschaft ein Verweis auf das Landratsprotokoll der Sitzung vom 30. August 2017 mitsamt Seitenangaben befunden hätte, ist es den Stimmberechtigten nicht zuzumuten, sich durch Landratsprotokolle durchzuarbeiten, um aus den verschiedenen Voten einzelner Landratsmitglieder mögliche Pro- und Contra- Standpunkte herauszuschälen, diese einander gegenüberzustellen und anschliessend gegeneinander abzuwägen.