Demnach wäre es dem Beschwerdegegner beispielsweise möglich gewesen, dass er wenigstens die unterlegene Fraktion zum Verfassen eines Gegenstandpunktes einlädt. Eine Darstellung der Gegenmeinung in der Abstimmungsbotschaft entfällt nur, wenn ein Geschäft völlig unbestritten ist und sich nirgends eine wesentliche Minderheit finden lässt, auch nicht in Form einer wesentlichen ausserparlamentarischen Gruppierung (wie namentlich den SBFB oder die IG massvolle Flugplatznutzung; hierzu unten, E. 4.2).