Dies war dem Beschwerdegegner im Zeitpunkt der Ausfertigung der Abstimmungsbotschaft bekannt, denn er schreibt selbst (dortige S. 3, unter «Abstimmungsfrage»): «Der Landrat hat der Vorlage am 30. August 2017 mit 40:18 Stimmen zugestimmt und zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet.» Demnach wäre es dem Beschwerdegegner beispielsweise möglich gewesen, dass er wenigstens die unterlegene Fraktion zum Verfassen eines Gegenstandpunktes einlädt.