Aus dem Landratsprotokoll ist ersichtlich (vgl. LRP 2017 S. 1339), dass an der Sitzung des Landrats vom 30. August 2017, bei der Schlussabstimmung unter Namensaufruf, alle elf Mitglieder der Fraktion Grüne-SP die Vorlage ablehnten, gemeinsam mit sieben weiteren Landratsmitgliedern, die abweichend zur Mehrheit ihrer jeweiligen Fraktion abstimmten. Sie unterlagen einer Mehrheit von 40 Landratsmitgliedern, bei null Enthaltungen. Dies war dem Beschwerdegegner im Zeitpunkt der Ausfertigung der Abstimmungsbotschaft bekannt, denn er schreibt selbst (dortige S. 3, unter «Abstimmungsfrage»):