‹Zu 3.13› erwähnt, hat der Regierungsrat jedoch – über die kantonalen gesetzlichen Vorgaben hinaus – die wichtigsten im parlamentarischen Entscheidungsprozess vertretenen Positionen, und somit auch die Gegenpositionen, dargelegt. Gemäss dem Landratsprotokoll ist klar ersichtlich, dass sich die im Parlament vertretene Gegnerschaft der Vorlage praktisch ausschliesslich dafür eingesetzt hat, die Vorlage zurückzuweisen und einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Der Landrat hat jedoch diese Anträge abgelehnt, allerdings im Rahmen der Detailberatung die Vorlage des Regierungsrates noch ergänzt mit der neuen Ziff.