Dies gilt für sämtliche Vorlagen, unabhängig davon, ob die Abstimmung aufgrund eines obligatorischen, eines fakultativen oder eines Behördenreferendums stattfindet. Zu den wesentlichen Minderheiten gehören zunächst die parlamentarischen Minderheiten, die sich in den einschlägigen Ratsverhandlungen substantiell zur Sache äusserten und ihre abweichende Auffassung klar darlegten. Dabei kommt es nicht auf deren zahlenmässige Grösse an, sondern vielmehr ist die Bedeutung der gegen eine Vorlage vorgebrachten Einwendungen ausschlaggebend.