Der Beschwerdegegner ist nicht zur strikten Neutralität verpflichtet, sondern es ist ihm erlaubt, seinen Standpunkt zu vertreten und gegebenenfalls leicht zu überspitzen. Deswegen sind einerseits die Passage «Es zeigt sich in aller Deutlichkeit: […]» und andererseits die Formulierungen «tragfähige und nachhaltige Lösung», «die heutigen, bewährten Beteiligungsverhältnisse» und «Beibehaltung der erfolgreichen und bewährten Beteiligungsverhältnisse» (alle S. 5 der Abstimmungsbotschaft) zulässig. Die Abstimmungsbotschaft verletzt nicht das Gebot der inhaltlichen Sachlichkeit.