Die Abstimmungsbotschaft enthält einen Plan der «Bestvariante Süd 2a» mitsamt Legende (S. 9) sowie zwei tabellarische Darstellungen betreffend die «Gesamtübersicht über die notwendigen Investitionen» (S. 10) und die Planerfolgsrechnung (S. 11). Sowohl der Plan als auch die beiden tabellarischen Darstellungen erscheinen prima facie zweckmässig. Die inhaltlichen Rügen der Beschwerdeführer bezüglich der Planerfolgsrechnung (Beschwerde, Ziff. 3.32 S. 11 ff.) sind für das Verfassungsgericht ebenso unbeachtlich wie die diesbezüglichen Einlassungen des Beschwerdegegners (Beschwerdeantwort, «Zu 3.32» S. 8 ff.; hierzu oben, E. 1.2 in fine).