3. (Abstimmungsbotschaft zur Volksabstimmung vom 26. November 2017) 3.1 (Standpunkte der Parteien) Die Beschwerdeführer rügen, dass die beschwerdegegnerische Abstimmungsbotschaft wesentliche Informationen unterdrücke und die Gebote der Sachlichkeit und der Verhältnismässigkeit verletze. Insbesondere seien die von der beschwerdegegnerischen Auffassung abweichende Minderheitsmeinungen «nur gerade mit 12 Zeilen in der Abstimmungsbotschaft erwähnt» worden (Beschwerde, Ziff. 3.32 ff. S. 11 ff.).