Beschwerdeführer 2 und 3) und 3. (Freitag; Beschwerdeführer 1) November 2017. Die Frist begann somit am 3. (Freitag) bzw. 4. (Samstag) November 2017 zu laufen. Der 5. November 2017 war ein Sonntag, womit sich die Frist für die Beschwerdeführer 2 und 3 auf Montag, 6. November 2017, verlängerte, womit die Beschwerdefrist für sämtliche Beschwerdeführer am gleichen Tag ablief. Gemäss Poststempel wurde die Beschwerde am 5. November 2017, 16.44 Uhr, an der Poststelle Luzern 2 Universität der Schweizerischen Post übergeben. 1.4.4 (Zwischenfazit) Die Beschwerde wurde somit fristgerecht eingereicht.