Mit anderen Worten stellt die bundesverfassungsrechtlich garantierte Wahl- und Abstimmungsfreiheit das unverzichtbare Fundament unseres demokratischen Rechtsstaats dar, dessen grundlegende Wichtigkeit auch für die gesamte Schweizerische Rechtsordnung kaum überschätzt werden kann. Im Lichte der verfassungsmässig verankerten Wahl- und Abstimmungsfreiheit ist festzuhalten, dass sich – je nach Abstimmungsvorlage – nicht nur ein behördliches Informationsrecht, sondern sogar eine Informationspflicht ergeben kann (unten, E. 2.2).