Veröffentlicht wurde die fragliche Abstimmungsvorlage im Amtsblatt Nr. 36/2017 vom 6. September 2017 (dortige S. 1529). Daneben wurde ein Auszug aus dem Protokoll des Landrats vom 30. August 2017 publiziert, wonach «[d]er Beschluss über einen Objektkredit für die Modernisierung des zivilen Flugplatzes Buochs im Betrag von Fr. 10ʻ000ʻ000.– […] unter Namensaufruf mit 40 Ja und 18 Nein bei keiner Enthaltung zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet» wurde (dortige Ziff. 5; besagtes Amtsblatt, S. 1525). Es kann demnach offengelassen werden, ob es sich bei einer Abstimmungsvorlage um einen verfassungsgerichtsbeschwerdefähigen Erlass handelt (vgl. § 3 Ziff.