Die Beschwerdefrist gegen einen Erlass beträgt 20 Tage nach erfolgter Veröffentlichung (§ 5 Abs. 1 VGV). Das Amtsblatt des Kantons Nidwalden ist das ordentliche Publikationsorgan für die amtlichen Veröffentlichungen aller öffentlich-rechtlichen Körperschaften im Kanton (Art. 1 Publikationsgesetz [PublG; NG 141.1]). Im Amtsblatt zu veröffentlichen sind namentlich die Kantonsverfassung, die kantonalen Gesetze, Verordnungen, Reglemente und übrigen Erlasse, die rechtsetzende allgemeinverbindliche Bestimmungen enthalten (Art. 2 Ziff. 1 PublG). Veröffentlicht wurde die fragliche Abstimmungsvorlage im Amtsblatt Nr. 36/2017 vom 6. September 2017 (dortige S. 1529).