Zusammengefasst bringen die Beschwerdeführer vor, dass die Abstimmungsvorlage hinsichtlich der Beteiligung des Kantons am Aktionariat der Flugplatzbetreiberin Airport- Buochs AG mit Sitz in Buochs NW (UID: CHE-103.981.867) rechtswidrig sei; dass wesentliche Informationen zu den Planerfolgsrechnungen unterdrückt würden; dass die dem Kanton zustehende Mehrwertabschöpfung als Direktzahlung eines Infrastrukturbeitrages der Genossenkorporation Buochs rechtswidrig an die Airport-Buochs AG, Buochs NW, umgeleitet würden;