{"Signatur": "NW_OG_001", "Spider": "NW_Gerichte", "Datum": "2017-11-13", "PDF": {"Datei": "NW_Gerichte/NW_OG_001_16855_2017-11-13.pdf", "URL": "https://www.nw.ch/_rte/publikation/16855", "Checksum": "67187da024a0b81c8cd474bfc56e0b29"}, "Scrapedate": "2026-02-20", "Num": ["16855"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Nidwalden Gerichte 13.11.2017 16855"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Nidwald Gerichte 13.11.2017 16855"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Nidvaldo Gerichte 13.11.2017 16855"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Nidwalden Gerichte "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Nidwald Gerichte "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Nidvaldo Gerichte "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Volksabstimmung Flugplatzes Buochs"}], "ScrapyJob": "446973/58/2373", "Zeit UTC": "20.02.2026 03:04:34", "Checksum": "c599e0e348a5f9e249c47cd93396150e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Nidwalden Gerichte 13.11.2017 16855\nRegeste:\nVolksabstimmung Flugplatzes Buochs\n\n3.4 (Zwischenfazit)\nDie streitbefangene Abstimmungsbotschaft entspricht nicht den\nbundesverfassungsrechtlichen Vorgaben. Sie verletzt die Gebote der Vollständigkeit und der\nVerhältnismässigkeit.\n\nDie Beschwerde ist in diesem Punkt begründet.\n4. (Informationslage im Vorfeld zur Abstimmung vom 26. November 2017)\n4.1 (Ausgangspunkt)\nZwar kann es einem Stimmbürger nicht im Sinne einer Rechtspflicht aufgezwungen werden,\nweiteren politischen Standpunkten nachzuforschen (vgl. oben, E. 1.4.2.3 und 3.3.4.2). Es\nentspricht jedoch der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Stimmbürger im Rahmen ihres\nMeinungs- und Willensbildungsprozesses weitere Informationskanäle benutzen. Mithin ist die\nAbstimmungsbotschaft nicht das einzige Informationsmittel, dessen sich die\nStimmberechtigten bedienen (vgl. BGE 130 I 290 E. 3.2 S. 294 f.; SÄGESSER, a.a.O., S. 928).\nDies ist vorliegend in die Gesamtwürdigung einzubeziehen.\n\n4.2 (Inserate in kostenlos zugestellten Printmedien)\nBeim «Unterwaldner – DAS Magazin» (nachfolgend: «Unterwaldner») handelt es sich um ein\nkostenlos an Haushalte verteiltes Magazin mit einer Gesamtauflage von 42ʻ000 Exemplaren,\ndas wöchentlich jeweils am Mittwoch erscheint. Der «Nidwaldner Blitz» («Blitz») hat eine\nAuflage von 24ʻ000 Exemplaren und wird wöchentlich kostenlos vornehmlich an die\nHaushaltungen im Kanton Nidwalden verteilt. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben,\nzeigt eine kursorische Auswertung der im Blitz und im Unterwaldner in den letzten Wochen\ngeschalteten Inserate ungefähr folgendes Bild:\n\n- Im Unterwaldner 42/2017 vom 18. Oktober 2017 kommen das Ja- und das Nein-Lager\nzusammengerechnet auf je ca. drei Seiten (Ja: Zwei ganzseitige und zwei halbseitige Inserate; Nein:\nEin ganzseitiges, zwei halbseitige und sechs achtelseitige Inserate);\n- im Blitz 42/2017 vom 19. Oktober 2017 kommt das Ja-Lager auf zwei, das Nein-Lager auf zweieinhalb\nSeiten (Ja: Zwei ganzseitige Inserate; Nein: Ein ganzseitiges, zwei halbseitige und vier achtelseitige\nInserate);\n- im Unterwaldner 43/2017 vom 25. Oktober 2017 kommt das Ja-Lager auf dreieinhalb Seiten mit\nzusätzlich beigehefteter Broschüre, das Nein-Lager auf knapp fünf Seiten (Ja: Ein doppelseitiges, zwei\ndrittelseitige und drei viertelseitige Inserate; Nein: Drei ganzseitige, ein halbseitiges, ein drittelseitiges,\nzwei fünftelseitige und fünf achtelseitige Inserate);\n- im Blitz 43/2017 vom 26. Oktober 2017 kommt das Ja-Lager auf knapp dreieinhalb, das Nein-Lager auf\nüber viereinhalb Seiten (Ja: Zwei ganzseitige, ein drittelseitiges und vier viertelseitige Inserate; Nein:\nDrei ganzseitige, ein halbseitiges, drei fünftelseitige und fünf achtelseitige Inserate);\n- im Unterwaldner 44/2017 vom 1. November 2017 kommen das Ja- und das Nein-Lager auf je ca. sechs\nSeiten (Ja: Zwei ganzseitige, drei halbseitige, zwei drittelseitige und fünf viertelseitige Inserate; Nein:\nVier ganzseitige, ein halbseitiges, zwei drittelseitige, ein fünftelseitiges und sechs achtelseitige Inserate);\n- im Blitz 44/2017 vom 3. November 2017 kommt das Ja-Lager auf knapp sieben Seiten mit zusätzlich\nbeigehefteter Broschüre, das Nein-Lager auf fünfeinhalb Seiten (Ja: Ein doppelseitiges, zwei\nganzseitige, ein dreiviertelseitiges, ein halbseitiges, ein drittelseitiges und vier viertelseitige Inserate;\nNein: Drei ganzseitige, zwei halbseitige, drei fünftelseitige und sechs achtelseitige Inserate);\n- im Unterwaldner 45/2017 vom 8. November 2017 kommen das Ja- und das Nein-Lager auf je ca. sieben\nSeiten (Ja: Drei ganzseitige, ein dreiviertelseitiges, zwei halbseitige, zwei drittelseitige und fünf\nviertelseitige Inserate, Nein: Fünf ganzseitige, ein halbseitiges, ein fünftelseitiges und vier achtelseitige\nInserate);\n- im Blitz 45/2017 vom 9. November 2017 kommt das Ja-Lager auf knapp vier, das Nein-Lager auf ca.\nacht Seiten (Ja: Zwei ganzseitige, ein drittelseitiges und fünf viertelseitige Inserate; Nein: Sechs\nganzseitige, ein halbseitiges, vier fünftelseitige und sechs achtelseitige Inserate).\n\nDemnach halten sich die befürwortenden und die ablehnenden Inserate ungefähr die Waage.\nAufgrund der hohen Anzahl von Inseraten kann davon ausgegangen werden, dass jeder\nStimmbürger, der in den letzten Wochen eine der Ausgaben des Blitz oder des Unterwaldner\ndurchgeblättert hat, auch von den ablehnenden Inseraten Kenntnis genommen hat.\n\nGemäss den Inseraten im Unterwaldner und im Blitz befürworten die Vorlage die CVP\nNidwalden (vgl. Unterwaldner 45/2017 vom 8. November 2017), die FDP.Die liberalen\nNidwaldner (vgl. Unterwaldner 44/2017 vom 1. November 2017) und die SVP Nidwalden (vgl.\nUnterwaldner 44/2017 vom 1. November 2017), wohingegen die Grünen Nidwalden den\nStimmberechtigten ein Nein empfehlen (vgl. Unterwaldner 44/2017 vom 1. November 2017;\nBlitz 45/2017 vom 9. November 2017). Aus dem politischen Umfeld ist zudem, befürwortend,\ndas «Landrätliche Komitee ‹Ja! zum Objektkredit für die Modernisierung des zivilen\nFlugplatzes Buochs!›» zu nennen (vgl. dessen Inserate im Blitz 44/2017 vom 3. November\n2017 und im Unterwaldner 45/2017 vom 8. November 2017).\n\n"}