2a). Cela signifie, précisément, qu’un associé peut agir seul contre ses coassociés quand ceux-ci ont lésé la société, mais pas que l’associé en question pourrait agir seul contre des tiers (« Sofern der Gesellschaftsvertrag nicht anders bestimmt, gehören bei einer einfachen Gesellschaft alle Vermögenswerte den Gesellschaftern gemeinschaftlich, zu gesamter Hand (…) ; das Recht eines jeden Gesellschafters geht auf die ganze Sache (…). Die Rechte der Gemeinschaft können daher nur von allen Gesellschaftern gemeinsam, gegebenenfalls durch bevollmächtigte Stellvertreter, wahrgenommen werden (…). Dies betrifft jedoch nur Fälle, in denen es um Ansprüche der Gesellschaft gegenüber Dritten