Was die Beiträge für die Integrierte Produktion betrifft, ist zu bemerken, dass diese Beiträge eine Abgeltung für besonders umweltschonende Produktions- und Bewirtschaftungsformen auf freiwilliger Basis darstellen. Die Einhaltung der landwirtschaftsrelevanten Vorschriften der Umwelt-, Gewässer- und Tierschutzgesetzgebung gehört deshalb in Übereinstimmung mit den Ausführungen des kantonalen Landwirtschaftsamtes zu den so genannten Eckpunkten der Integrierten Produktion. Werden, wie vorliegend, insbesondere vorsätzlich Vorschriften der Gewässerschutzgesetzgebung verletzt, bedeutet dies einen Verstoss gegen grundlegende Anforderungen an ein als besonders ökologisch bezeichnetes Verhalten.