Die Sicherheit der Bewohner und eine genügende Besonnung der Wohn- und Arbeitsräume sind damit gewährleistet. 3.2 Etwas komplexer stellt sich die Frage, ob beim beantragten Waldabstand auch den forstwirtschaftlichen Interessen genügend Rechnung getragen wird. Die Bewirtschaftung des Waldes wird durch den geplanten Näherbau nicht übermässig beeinträchtigt, zumal zwischen dem Bauvorhaben und dem südlich gelegenen Wald eine bestehende Strasse verläuft.