Steinbildhauer als arbeitslos gemeldet waren. Bei dieser Ausgangslage wäre die Lösung des Personalproblems durch die spezifische Aus- und Weiterbildung einer auf dem einheimischen Arbeitsmarkt tatsächlich verfügbaren, den gestellten Anforderungen allenfalls weniger genügenden Arbeitskraft, zu prüfen gewesen (VPB 39/1975 Nr. 6). Soweit eine Aus- und Weiterbildung einheimischer Arbeitskräfte nicht geboten gewesen wäre, hätten die Rekrutierungsbemühungen vorerst auf die EU/EFTA-Länder und traditionellen Rekrutierungsgebiete ausgedehnt werden müssen.