Dies bedeutet, dass die vorbeschriebenen Rekrutierungsbemühungen vorerst auf dieses Gebiet ausgedehnt werden müssen, falls auf dem einheimischen Arbeitsmarkt geeignete Arbeitskräfte nicht verfügbar sind. Erst dann, wenn sich auch im EU/EFTA-Raum keine geeignete Arbeitskraft finden lässt, die gewillt und fähig ist, eine Arbeit zu den orts- und berufsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen zu leisten, können Rekrutierungsbemühungen in den nicht traditionellen Rekrutierungsgebieten (z.B. Ex-Jugoslawien) vorgenommen werden.