Das Prinzip des Vorrangs inländischer Arbeitnehmer soll die Chancen inländischer Arbeitnehmer bei der Stellensuche erhöhen und die Einreise neuer ausländischer Arbeitskräfte auf das arbeitsmarktlich Notwendige beschränken. Es gebietet Arbeitgebern, eine einheimische Arbeitskraft einzustellen, die den gestellten Anforderungen allenfalls weniger zu genügen vermag, als zur Arbeitsaufnahme bereite Ausländer. Gegebenenfalls ist vor der Anstellung einer ausländischen Arbeitskraft eine Lösung durch spezifische Aus- und Weiterbildung der verfügbaren einheimischen Arbeitskräfte zu prüfen. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig.