Bei der Baubewilligung handle es sich um eine so genannte Polizeibewilligung, auf deren Erteilung der Gesuchsteller Anspruch habe, sofern die damit verbundenen öffentlich-rechtlichen Auflagen und die kantonalen und bundesrechtlichen Anforderungen erfüllt seien. Nach bundesgerichtlicher Praxis sei es Sache der privaten Mobilfunkbetreiber und nicht des Gemeinwesens, ihr Mobilfunknetz zu planen und geeignete Antennenstandorte hierfür auszuwählen. Unter diesem Blickwinkel habe sie den Gemeinderat A gebeten, unverzüglich über das Baugesuch zu entscheiden. Seither hülle sich dieser in Schweigen.