O., Rz. 741). Ebenso bejahte das Bundesgericht den Rechtssatzcharakter bei einem Gemeinderatsbeschluss über die Einführung einer Bewilligungssperre betreffend den Erwerb von Ferienwohnungen (BGE 112 Ib 249ff.) oder bei dem vom Grossen Rat des Kantons Bern erlassenen Dekret betreffend Beschränkungen der Schiffahrt auf kleinen Privatseen (BGE 119 Ia 141ff.). Selbst den Mensatarif für die Verpflegungsbetriebe der ETH Zürich hat das Bundesgericht als generell-abstrakte Regelung gewürdigt (vgl. BGE 100 Ib 330; Jaag, a.a.O., S. 190).